Schweizerische Tierschutzverordnung
Am 1. September 2008 trat die nun gesamtschweizerische, neue Tierschutzverordnung in Kraft. Sie sieht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor:
Wer nach diesem Datum einen Hund kauft – egal welche Rasse oder Grösse -, muss innerhalb der nächsten zwei Jahre zweimal in den «Unterricht». Der erste Kurs dauert ein bis zwei Theorieabende. Der zweite enthält ein praktisches Training zusammen mit dem Vierbeiner und umfasst fünf Übungseinheiten. Dabei lernen die Halter die Bedürfnisse und das Verhalten ihres pelzigen Lieblings kennen – und sie üben, wie er in verschiedenen Situationen unter Kontrolle gehalten werden kann.
Die Theorie haben wir schon hinter uns. Schaumermal ob Zappatoni die gleichen Bücher wie auch wir gelesen hat – und weiss was von ihm erwartet wird…
Leave a comment
You must be logged in to post a comment.